Causa Burger: Vorruhestandsregelung beendet Dauerstreit STADTGEPLAUDER | 12.01.2017

Seit August 2015 standen sie sich schier unversöhnlich gegenüber: das Präsidium der Handwerkskammer Freiburg unter Führung des Präsidenten Johannes Ullrich und der Ex-Hauptgeschäftsführer der Kammer, Johannes Burger. Vergleiche kamen nicht zustande, das Arbeitsgericht wurde bemüht, und obwohl dort Burger in praktisch allen wichtigen Punkten obsiegte, konnte sich niemand vorstellen, dass der demontierte Handwerksmanager noch einmal in der Kammer erscheinen würde. Was er jedoch Anfang November tat – um sogleich nach Hause geschickt zu werden, Resturlaub abbauen.

Möglicherweise hat diese Begegnung in der Gewerbeakademie in Landwasser – Burger sollte als gleichberechtigter Geschäftsführer dort den Bildungsbereich verantworten – einen Aha-Effekt ausgelöst: Nach intensiven und – wie man aus Kammerkreisen hört – guten Gesprächen glückte in dieser Woche, was anderthalb Jahre nicht glücken wollte: man einigte sich auf eine einvernehmliche Trennung.

Geht nach Streit nun vorzeitig in den Ruhestand: Johannes Burger. Foto: Kai Hockenjos

Geht nach Streit nun vorzeitig in den Ruhestand: Johannes Burger.

Man habe, so ein Insider, von beiden Seiten die Gräben zugeschüttet und sei aufeinander zugegangen. Die ausgearbeitete Lösung – von beiden Seiten als „Vorruhestandsregelung“ bezeichnet – ist inzwischen auch im Rahmen einer außerordentlichen Vollversammlung abgesegnet worden und praktisch sofort in Kraft getreten: Johannes Burger braucht nicht mehr an seinen Schreibtisch zurückzukehren.

Was diese Regelung nun genau besagt, darüber schweigen beide Seiten eisern. „Die Handwerkskammer Freiburg und Johannes Burger haben sich nach guten und einigenden Gesprächen mit Zustimmung der Vollversammlung der Handwerkskammer Freiburg am 11. Januar 2017 auf eine Vorruhestandslösung verständigt“, lautet die dürre Auskunft, die am Donnerstag Martin Düpper, Leiter der Kommunikation bei der HWK, veröffentlichte. Mehr war keiner Seite zu entlocken.

Die Neugier ist groß, was da ausverhandelt wurde und es interessiert auch, wie man auf einmal einen der Knackpunkte, die strafbewehrte Verschwiegenheitsklausel, an der bisher alle Vergleichsvorschläge scheiterten, in die Vorruhestandregelung eingearbeitet hat. Denkbar ist, dass der 63-jährige Burger sein Gehalt bis zum Eintritt des Rentenalters weiterbezieht, gleichzeitig aber freigestellt ist. Damit würde er wie jeder Angestellte der Kammer der Verschwiegenheit unterliegen und dürfte auch nicht im Namen der Kammer sprechen. Die Kammer wiederum sparte sich eine sicher nicht geringe Abfindung und streckt die anfallenden Kosten auf über zwei Jahre. Doch all dies ist spekulativ, Beweise oder belastbare Aussagen hierzu fehlen.

Beide Seiten können froh sein, endlich ruhige Gewässer erreicht zu haben. „Das Jahr 2017 beginnt mit einer guten Nachricht“, freute sich denn auch Kammerpräsident Johannes Ullrich. Ob das für ihn ebenso gilt, ist noch ungewiss: Noch immer ist die Prüfung des Vorwurfs der Schwarzarbeit gegen ihn nicht abgeschlossen. Pikant: Unter den untersuchten Fällen ist auch ein Auftrag, den ihm einst Johannes Burger erteilte.

Autor: Stefan Pawellek / Foto: © Kai Hockenjos