Die Tricks mit der Provision: Wie Makler das Bestellerprinzip umgehen STADTGEPLAUDER | 25.05.2016

In der Kneipe ist das Prinzip klar: Wer etwas bestellt, zahlt auch. Vor knapp einem Jahr hat diese Regelung auch den Immobilienmarkt erreicht: Wer einen Makler beauftragt, zahlt dessen Provision. Wo früher oft zwei Monatsmieten fällig wurden, sollten die meisten Mieter nun dank des Bestellerprinzips ohne Kosten davonkommen. Doch Makler und Vermieter lassen sich zahlreiche Tricks einfallen, wie sie die Regelung umgehen können – und bewegen sich damit rechtlich auf glattem Parkett. Gerade in Städten wie Freiburg, wo der Wohnungsmarkt angespannt und die Verzweiflung der Suchenden groß ist, wird das Prinzip gerne ausgehebelt.
 
Studenten-Haus: Auch beim Campo Novo gab es schon Streit wegen der Umgehung des Bestellerprinzips.
 
Das Angebot auf Immobilienscout hört sich seriös an: Eine helle Drei-Zimmer-Wohnung mit Gartenanteil im Rieselfeld für eine Kaltmiete von 990 Euro. Anbieter ist das freiburger immobilien büro. Doch auf die Anfrage kommt zunächst ein Formular zurück: Der Interessent solle erstmal einen Suchauftrag ausfüllen. „Wir haben keinen Vermietauftrag vom Eigentümer, dürfen allerdings unsere gelisteten Suchkunden dem Vermieter anbieten. Die von uns vermittelten Wohnungen befinden sich nicht in unserem Bestand“, heißt es in der dem Wirtschaftsmagazin business im Breisgau vorliegenden E-Mail des Maklers. Und weiter: „Courtagepflichtig werden Sie als Auftraggeber erst, wenn ein Mietverhältnis erfolgreich durch uns vermittelt wird und ein Mietvertrag zustande kommt.“
 
„Das ist ein ziemlich dreister Umgehungsversuch des Bestellerprinzips“, so Christian Göpper, Fachanwalt für Mietrecht und Geschäftsführer des Badischen Mieterrings. Das Vorgehen des Maklers sei „eindeutig illegal“.
 
Jochen Geiselhart, Geschäftsführer des freiburger immobilien büros, findet sein Vorgehen hingegen legitim. Auf Immobilienscout würde er nur Wohnungen einstellen, die schon vermietet sind oder bei denen die Vermietung kurz bevorstehe. Die Wohnungen, die tatsächlich noch zu haben sind, biete er erst an, wenn er einen Suchauftrag habe. Auch die Wohnung im Rieselfeld sei bereits vergeben, der Mietvertrag so gut wie unterzeichnet. Ein typisches „Lockvogelangebot“, stellt Geiselhart klar und dadurch mitnichten legal.
 
Es ist kein Einzelfall, dass Makler und Vermieter versuchen, die Provision über Umwege dem Mieter abzuknöpfen. Da fallen Kosten für Besichtigungstermine oder die Reservierung der Wohnung an. So muss sich gerade ein Makler vor dem Landgericht Stuttgart verantworten, der eine Besichtigungsgebühr von 35 Euro erhoben hat. Auch Vermieter versuchen, sich ihre Ausgaben wieder zurückzuholen, indem sie für ihre Möbel einen unverhältnismäßig hohen Abschlag verlangen. „In Freiburg ist die Marktsituation so, dass Sie so ziemlich alles vermieten können“, sagt Göpper, „da liegt der Missbrauch natürlich näher.“ Denn während der Mieter früher meist keine andere Wahl hatte, kann der Vermieter seine Wohnung natürlich auch ohne Makler anbieten.
 
Dass viele das auch tun, zeigt eine Studie des Vermittlungsportals Immobilienscout: Demnach haben 84 Prozent der Makler mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Knapp die Hälfte sieht durch die Regelung sogar ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.
 
Doch es gibt auch Makler, die das Bestellerprinzip begrüßen, wie der Freiburger Ossi W. Pink. „Ich denke, jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen“, so der seit 30 Jahren tätige Vermittler. „Früher musste der Makler dem Vermieter lediglich eine Adresse nachweisen, jetzt will der Vermieter wissen, was der Makler für sein Geld eigentlich tut.“
 
Auch Manfred Harner, Chef der Haus & Grund Immobilien und des Verbands der Hauseigentümer, zeigt sich positiv überrascht: „Die Umstellung ist leichter vonstatten gegangen als befürchtet.“ Einen Rückgang des Geschäfts habe es bei ihm nicht gegeben: „Wenn der Makler eine gute Leistung anbietet, sind die Vermieter auch bereit, zu zahlen.“
 
Text: Tanja Bruckert / Foto: Till Neumann