Kolumne: Von scharfen Schwertern und guten Unternehmernachfolgen Politik & Wirtschaft | 12.12.2017 | Erik Herr

Der Freiburger Steuerberater Erik Herr ist ein Routinier im Geschäft. Für die bib-Leser berichtet er in jeder Ausgabe über Nützliches & Kurioses, Aktuelles & Steuerbares.

Ein Generationswechsel in einem Unternehmen sollte nicht nur steuerlich gut vorbereitet sein, auch Zivilrecht, Finanzierung und Psychologie müssen Beachtung finden.

Wobei aus unserer Sicht letztlich die Psychologie entscheidend ist. Denn wenn es auf der persönlichen Ebene nicht passt, wird auch die beste Vorbereitung der anderen Bereiche nicht zum Erfolg führen. Wir wollen einen Übergang möglichst steuerneutral oder steuerschonend gestalten und können je nach persönlicher Zielsetzung unterschiedliche Ansätze anbieten.

Wenn die Heranführung eines Nachfolgers das Ziel ist, könnte dieser etwa unentgeltlich und ohne Aufdeckung stiller Reserven als Mitunternehmer aufgenommen werden. Steht die Versorgung des Übergebers im Fokus, wäre statt eines Verkaufs zu vollem oder teilweisem Wert – mit allen steuerlichen Folgen – auch eine Übergabe gegen Versorgungsleistungen denkbar. Diese wären beim Übergeber sonstige Einkünfte, beim Übernehmer Sonderausgaben. Wenn der Übergeber weiter das Sagen haben möchte, könnte auch das Nichts-Tun und Warten auf den Erbfall ratsam sein, da dann am Ende das Unternehmen zu Buchwerten überginge.

Das Sagen haben möchten auch die Finanzbehörden. Deswegen gab es in Deutschland schon immer kein explizites Bankgeheimnis, da die Geldinstitute zur Auskunft gegenüber den Behörden verpflichtet waren. Die einzige – wenn auch seit jeher schwache – Einschränkung, dass sie nur bei belegbarem Interesse alle Informationen anfordern dürfen, wurde inzwischen ersatzlos gestrichen. Es bleibt abzuwarten, wie das Finanzamt das nun sehr scharfe Schwert des Auskunftsersuchens nutzen wird!

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