Von „Bürokratieentlastung“ bis zur 30-Jahr-Feier STADTGEPLAUDER | 05.08.2017

Der Freiburger Steuerberater Erik Herr ist ein Routinier im Geschäft. Für die bib-Leser berichtet er in jeder Ausgabe über Nützliches & Kurioses, Aktuelles & Steuerbares.

Zweites Bürokratieentlastungsgesetz. Ein großer Name für ein Gesetz, das diesen Namen zwar nicht wirklich verdient, aber drei Erleichterungen bringt. Erstens: Falls Sie als Arbeitgeber den Betrag von 5000 Euro pro Jahr (LSt, Soli, KiSt) nicht überschreiten, müssen Sie die Lohnsteuer-Anmeldungen nur noch vierteljährlich abgeben.

Zweitens: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wurde auf 250 Euro erhöht. Drittens: Die Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine endet nun bereits mit Erhalt oder Versand der Rechnung!

Das Finanzgericht Düsseldorf hat derweil entschieden, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber nicht grundsätzlich zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt, falls dies im eigenbetrieblichen Interesse erfolgt sei und kein Arbeitslohn für die Tätigkeit der betreffenden Fahrer darstelle.

Dienstwagen-Nutzung: Ist ein Arbeitnehmer durch eine schwere Erkrankung fahruntüchtig, ist für diese Zeit kein geldwerter Vorteil im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern. Zumindest dann nicht, wenn das Fahrzeug auch von keinem anderen Dritten genutzt wird. Analog muss das meines Erachtens auch bei Führerscheinentzug gelten!

30-Jahr-Feier: Ja, wir können auch feiern. Da diese Kanzlei nun 30 Jahre jung ist, haben wir im Bären in Zarten mit vielen Mandanten ein schönes Fest gefeiert. Die Reduzierung auf das Wesentliche (gute Gespräche, gutes Essen und Trinken, ein guter Ort und zum Glück super Wetter) hat sehr gut getan. Bilder dazu: facebook.com/herr.steuerberater/

Info: www.herr-stb.de

Text: Erik Herr / Foto: © privat