Freiwilliger Dienst fürs Allgemeinwohl: FSJ, FÖJ, GBJ, BFD – Wegweiser durch die Angebotsvielfalt KARRIERE & CAMPUS | 26.06.2017

Die Schule ist vorbei, doch die Lebensplanung steht noch auf wackligen Füßen: Was tun? Viele entscheiden sich heute für ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder ähnliche Angebote – selbst diejenigen, die eigentlich gar nicht so sozial orientiert sind.

Im Ausland oder in der Heimatstadt? Freiwillige haben die Wahl.

Was wollen diese Menschen in einem Beruf, in dem man sich um andere kümmert und in dem man höchstens 381 Euro Taschengeld verdient, also weniger als ein durchschnittlicher Azubi? Viele wollen erst einmal erfahren, wie sich Arbeit anfühlt, ohne direkt viel Verantwortung übernehmen zu müssen. Trotzdem verbessert man automatisch seine Fähigkeit, Gespräche zu führen und Probleme zu lösen. Eigenschaften, die im späteren Berufsleben überall gern gesehen sind; egal, ob in Berufen mit Menschen oder Medien, in der Wissenschaft oder Wirtschaft.

In den meisten Fällen arbeitet man als FSJler in sozialen Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen, Kindertagesstätten und -horten, Jugendzentren, Sozialdiensten oder Flüchtlingsheimen. Es ist auch möglich, das FSJ bei Rettungsdiensten, in Krankenhäusern, Schulen, Sportvereinen oder der Kirche abzulegen. Wer gerne draußen unterwegs ist, für den ist ein FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) genau das Richtige: Umweltverbände, Bauern oder Förster suchen dauernd Freiwillige. Auch für Kultur- oder Politikinteressierte gibt es mit dem GBJ (Gemeinnütziges Bildungsjahr) den passenden Freiwilligendienst, der einen ersten Einblick in den Arbeitsalltag von Museen, Theatern oder der Lokalpolitik gibt. Ein besonderes Angebot bietet der BFD (Bundesfreiwilligendienst): Bufdis, wie die BFDler genannt werden, können in allen genannten Bereichen arbeiten.

Dabei ist der BFD sogar flexibler: Er kann jederzeit in jedem Alter ohne Schulabschluss und auch in Teilzeit begonnen werden. So können sowohl Hauptschüler, die keine Ausbildungsstelle finden, als auch Mütter, die nach der Schwangerschaft wiedereinsteigen wollen, für maximal 24 Monate arbeiten, sechs Monate länger als in allen anderen Angeboten. Die Mindestdauer aller Dienste beträgt sechs Monate, obwohl für durchschnittlich zwölf Monate gearbeitet wird. Beginn ist je nach Einsatzort August bis September.

Leistungen wie Erstattung der Fahrkosten bei langer Anfahrt oder Unterkunft, Urlaub, Kindergeld und Sozialversicherung werden bezahlt. Ein besonderes Augenmerk wird auf die 25 Seminartage gelegt, an denen sich die Freiwilligen begegnen und Erfahrungen austauschen können, inklusive pädagogischer Betreuung. Insbesondere der generations- sowie bildungsübergreifende Austausch steht dabei im Vordergrund.

Text: BZ / Foto: © dpa/Heiner Henrichs