Es ist an der Zeit, ja geradezu unausweichlich, sich an dieser Stelle geschmackspolizeilich mit dem FC Bayern München zu beschäftigen. Gemäß Paragraph 0815 der Geschmackspolizeiverordung ist der FC Bayern – und damit die dort agierenden Hauptverantwortlichen – pauschal immer unter Generalverdacht und nie wirklich unschuldig.
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