Die Freiburger Albert-Ludwigs-Universität verweigert Absolventen des ersten Staatsexamens in den Rechtswissenschaften die Aushändigung eines akademischen Grades. Während an anderen deutschen Universitäten längst auf das Bedürfnis der Juristen nach einem auch international anerkannten Titel mit der Einführung eines Diploms beziehungsweise Master- oder Magisters reagiert wurde, dürfen sich die Freiburger lediglich „geprüfter Rechtskandidat“ nennen. Das ist nicht nur den beiden ehemaligen Studenten Waldemar Efimow und André Berbuer zu wenig. Sie haben jetzt mithilfe von Rechtsanwalt Frank Hofmann die Uni verklagt.
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